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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.07.2011 - L 11 AS 515/11 B   

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https://dejure.org/2011,123900
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.07.2011 - L 11 AS 515/11 B (https://dejure.org/2011,123900)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.07.2011 - L 11 AS 515/11 B (https://dejure.org/2011,123900)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - L 11 AS 515/11 B (https://dejure.org/2011,123900)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.07.2011 - L 11 AS 515/11
    Die Klägerin sieht in dieser Aufrechnung einen "Vermögensabfluss", so dass - entsprechend der Rechtsprechung des BSG, wonach ein mit einer Rückzahlungsverpflichtung belastetes Darlehen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist (vgl. Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 46/09 R, BSGE 106, 185) - auch die von Frau H. erhaltenen Zahlungen unberücksichtigt bleiben müssten.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2010 - L 12 AS 808/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.07.2011 - L 11 AS 515/11
    Es handelte sich bei den von Frau H. erhaltenen Beträgen auch nicht um zweckbestimmte Einnahmen i.S.d. § 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a SGB II in der bis zum 31. März 2011 geltenden Fassung (öffentliche oder private Leistungen, die mit einer vom Gesetzgeber erkennbar gebilligten Zweckrichtung (nämlich zur Abgeltung eines besonderen Aufwands) und in der Erwartung gezahlt werden, dass sie vom Empfänger auch tatsächlich für den gedachten Zweck verwendet werden (vgl. Hänlein in: Gagel, SGB II/SGB III, Stand 2011, § 11 SGB II Rn 16; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Juni 2010 - L 12 AS 808/10 B, Rn 57 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2012 - L 9 AS 1257/11
    Mit Beschluss vom 2. Mai 2011, bestätigt durch den Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 21. Juli 2011 - L 11 AS 515/11 B -, hat das SG den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) mangels hinreichender Erfolgsaussichten der Klagen abgelehnt.

    Weil die Berufungsklägerin im Berufungsverfahren ihren bisherigen Vortrag lediglich wiederholt und vertieft hat, nimmt der Senat zur Vermeindung unnötiger Wiederholungen insoweit auf die zutreffenden Gründe des Gerichtsbescheides des SG vom 1. November 2011 (dort Seite 3 und 4) und die ausführlichen Gründe des Beschlusses des LSG vom 21. Juli 2011 - L 11 AS 515/11 B -, mit dem die Beschwerde gegen den PKH versagenden Beschluss des SG zurückgewiesen wurde (dort Seite 3 bis 5), Bezug, macht sich diese zu Eigen und sieht von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe ab (§ 153 Abs. 2 SGG).

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